Inklusion und Teilhabe

Menschenrechte sind nicht optional

(10.08.2023) Die Behindertenhilfe der St. Augustinus Gruppe setzt sich Tag für Tag für die Inklusion und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf ein.
Dabei geht es um Rechte, die jedem Menschen per Gesetz zugesichert werden. Zum einen sind diese Rechte durch das Grundgesetz garantiert, zum anderen werden sie im Bundesteilhabegesetz konkret ausformuliert.

„Diese Gesetze sind nicht verhandelbar oder infrage zu stellen“, sagt Magdalena Hackl, Geschäftsführerin der Behindertenhilfe. „Die Frage ist nicht, ob wir uns für Teilhabe einsetzen, sondern wie. Für uns in der Behindertenhilfe geht es nicht nur darum, Gesetze umzusetzen.  Bei uns steht der Mensch mit seinen Stärken und Schwächen im Mittelpunkt. Wir möchten die Menschen, die sich uns anvertrauen, dabei unterstützen, ein zufriedenes, selbstbestimmtes Leben mit möglichst hoher Lebensqualität zu führen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass jede und jeder den eigenen Anforderungen entsprechend teilhaben kann. Bildung, Arbeit, Freunde treffen, einkaufen, verreisen, eine Partnerschaft führen etc. Das gehört alles zu einem selbstbestimmten Leben dazu. Inklusion bedeutet, dass wir alle die gleiche Chance bekommen zu leben, auch wenn wir unterschiedliche Ausgangslagen haben. Und das sollte selbstverständlich sein.“

Die St. Augustinus Gruppe und Ihre Mitarbeitenden treten jedem Versuch der Herabsetzung von Menschenrechten – auch dem Recht auf Inklusion in allgemeinbildenden Schulen – entschieden entgegen.