Organsiation und Ablauf der Ausbildung

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Die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger erstreckt sich über drei Ausbildungsjahre und erfolgt in der Behindertenhilfe mittlerweile fast ausschließlich berufsbegleitend oder praxisintegriert (PIA). Sie beinhaltet sowohl Theorie- bzw. Schulblöcke (je nach Berufskolleg entweder in 16 Blockwochen pro Jahr oder an festen Schultagen, (z. B. jeden Montag und Dienstag außerhalb der Ferien), als auch Praxiseinsätze im Umfang einer vollen Stelle (wobei die Schultage angerechnet werden). Dazu kommen zwei Pflegepraktika, die insgesamt vier Wochen andauern. In der berufsbegleitenden Form spielt die Theorie-Praxis-Verzahnung eine wesentliche Rolle. So können Theorieinhalte aus der Schule in der Praxis angewandt werden und Erfahrungen aus der Praxis bzw. Praxisbeispiele, die Auseinandersetzung mit der Theorie lebendiger werden lassen. Besondere Praxisaufgaben wie Arbeitsplatzbeschreibungen, Beobachtungsberichte, Übungsstunden und Praxisprojekte, die vom Berufskolleg gefordert werden, stellen die Verknüpfung der beiden Lernfelder zusätzlich sicher.

Inhalte der Ausbildung

Die einzelnen Ausbildungsjahre

Erstes Ausbildungsjahr

  • Durchführung der Einarbeitung entsprechend der Checkliste „Einarbeitung neuer Auszubildender“. Dazu gehören: die Auseinandersetzung mit dem Kodex, den Trägergrundsätzen der St. Augustinus Gruppe, dem Rahmenkonzept der Behindertenhilfe, dem pädagogischen Konzept des jeweiligen Einsatzbereiches, dem Helfersystem, den Kollegen, Zuständigkeiten und Aufgaben
  • Einführung in das EDV-gestützte Dokumentationssystem Vivendi, Alltagsdokumentation in Begleitung
  • Einfinden in fachsprachliche Anforderungen
  • Teilnahme an der wöchentlichen Teamsitzung
  • Einführung in den vorgeschriebenen Ablauf und Erklärung des dazugehörigen Formularwesens (z. B. Themensammlung, Protokoll usw.) und der entsprechenden Aufgabenverteilung
  • Mitgestaltung der Teamgespräche: Führen von Teamprotokollen (in Begleitung des PA), Moderation von Teamsitzungen (in Begleitung des PA), Einbringen von Lerninhalten aus dem Berufskolleg ins Team
  • Teilnahme an einrichtungsinternen Fortbildungen: Pflichtfortbildungen (teilweise digital bzw. online) wie: Arbeitssicherheit, Datenschutz, Hygiene, Brandschutz, Prävention zum Schutz vor sexualisierter Gewalt; empfohlene Fortbildungen im ersten Ausbildungsjahr: Deeskalationstraining (bei Indikation im Einsatzbereich), Vivendi-Schulung (im ersten oder zweiten Ausbildungsjahr)
  • Kennenlernen der Behindertenhilfe: besondere Wohnformen, Ambulante Dienste, Tagesstrukturierende Hilfen und Netzwerke
  • Regelmäßige Reflexionsgespräche mit der Praxisanleitung zur Auseinandersetzung mit den Erwartungen, den Erfahrungen, Aufgaben, der Einrichtung, den Konzepten sowie zur Zielvereinbarung zwischen PA und Auszubildendem, Nutzen des Beurteilungsbogens zur Selbst- und Fremdeinschätzung und der Ausbildungsakte zur Dokumentation des Lernprozesses in der Praxis

Zweites Ausbildungsjahr

  • Entwicklung eigener Arbeitsschwerpunkte und ihrer didaktisch-methodischen Vorgehensweise z. B. durch Verbindung der Praxis und des theoretischen Ausbildungsteils; Bereichern der Teamarbeit durch Einbringen von a) Lerninhalten aus dem Berufskolleg, b) persönlichen Interessen, Themen, Aktivitäten und Qualifikationswünschen, (z. B. in der Freizeitpädagogik oder Erwachsenenbildung), c) Übernahme von festgelegten Bereichen in Eigenverantwortung nach Absprache mit der Praxisanleitung und bei festgestellter Eignung
  • Einweisung in die Erstellung einer Info-Sammlung, in das Interview zur persönlichen Zukunftsplanung mit dem Klienten und in die Evaluation und Maßnahmenplanung in Vivendi
  • Beteiligung an den Teamsitzungen unter fachlichen Gesichtspunkten, Austausch mit den Kollegen
  • Vorstellung der Übungsstunden, Praxisaufgaben und Projekte und der geplanten didaktischen Vorgehensweise im Team; die eigene Arbeit in einer Teamsitzung vorstellen und reflektieren können
  • Teilnahme an Eltern- und Angehörigengesprächen und an Fachgesprächen, z. B. mit behandelnden Ärzten und Therapeuten
  • regelmäßige Reflexionsgespräche mit der PA zur Auseinandersetzung mit den Erwartungen, den Erfahrungen, den Aufgaben, der Einrichtung sowie den Konzepten, außerdem zur Zielvereinbarung zwischen PA und Auszubildendem
  • Nutzen des Beurteilungsbogens zur Selbst- und Fremdeinschätzung und der Ausbildungsakte zur Dokumentation des Lernprozesses in der Praxis

Drittes Ausbildungsjahr

  • Übernahme einer Co-Bezugsbegleitung im Rahmen des Bezugspersonensystems für eine Bewohnerin oder einen Bewohner
  • Sicherung der wesentlichen Inhalte durch die PA; Mitarbeit oder eigenständige Teilschritte bei der Erstellung einer Info-Sammlung in Vivendi, Hilfeplangespräch mit einer Bewohnerin oder einem Bewohner
  • selbstständige Durchführung aller bisher aufgelisteten Tätigkeiten, die sich im Rahmen der täglichen Arbeitsanforderung ergeben und die rechtssicher durch den Auszubildenden angewandt werden dürfen   (z. B. Dokumentation, Evaluation, Maßnahmenplanung, Begleiten von Bewohnerversammlungen, Aktualisieren der Biografien, Aktenprüfung usw.)
  • Beteiligung an den Teamsitzungen unter fachlichen Gesichtspunkten, Austausch mit den Kollegen: Führen von Teamprotokollen, Moderation von Teamsitzungen, Einbringen von Lerninhalten aus dem Berufskolleg in eine Teamsitzung oder Fallbesprechung, Einbringen von Beobachtungen und eigenen Ideen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe, Teamprozesse usw., Einbringen von Beobachtungen und eigenen Ideen im Hinblick auf die Co-Bezugsbetreuung und Hilfeplanung
  • Begleitung pädagogischer Prozesse, z. B. im Rahmen einer Krisenintervention, einer ethischen Fallbesprechung, einer Fallsupervision, eines Ein- oder Auszugs, eines Arbeitsplatzwechsels
  • Erkennen und Formulieren neuer Frage- und Aufgabenstellungen
  • begleitete Durchführung der erforderlichen Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung der erworbenen Kenntnisse aus den innerbetrieblichen Fortbildungen sowie den Pflegepraktika, korrektives Feedback durch die begleitende Fachkraft sowie Einschätzung der Eignung für pflegerische Tätigkeiten
  • Erstellen einer Pflegevisite
  • Einführung in den Umgang mit Medikamenten (Verordnungen, Bestellung, Lagerung, Möglichkeiten des eigenverantwortlichen Umgangs der Bewohnerin oder des Bewohners, und Stellen und Verabreichen von Medikamenten in Begleitung einer Fachkraft, Einführung in Vivendi, Auseinandersetzung mit Bedarfsmedikation
  • Übernahme der Dienstleitung und Schichtführung inkl. Delegation, Organisation, Verantwortungsübernahme
  • Vorbereitung auf die Rolle als Fachkraft, die PA bzw. diensthabende Fachkraft begleitet im Hintergrund
  • Übernahme eines Nachtdienstes in Begleitung einer Fachkraft, bei entsprechender Eignung und falls dieser Dienst im Bereich vorhanden ist
  • regelmäßige Reflexionsgespräche mit der PA zur Auseinandersetzung mit den Erwartungen, den Erfahrungen, den Aufgaben, der Einrichtung, den Konzepten sowie zur Zielvereinbarung zwischen PA und Auszubildendem; Nutzen des Beurteilungsbogens zur Selbst- und Fremdeinschätzung und der Ausbildungsakte zur Dokumentation des Lernprozesses in der Praxis

 

Was sonst noch wichtig ist

Ausbidlungsinhalte

Praxisbegleitung

Als Auszubildende oder Auszubildender HEP wirst du seitens der Schule durch einen Praxislehrer (PL) begleitet. Dieser prüft deine schriftlichen Ausarbeitungen, besucht die Übungsstunden und vergibt aus diesen Leistungen deine Note für den Bereich „Praxis“. In der Praxisstelle wird die Begleitung und Anleitung vom Praxisanleiter (PA) übernommen. Dies ist in der Regel ein

erfahrener Heilerziehungspfleger, der im gleichen Bereich beschäftigt ist (es sind auch Mitarbeitende mit einer anderen pädagogischen Ausbildung oder einem entsprechenden Studium möglich; die Praxisanleitung kann auch von einem benachbarten Bereich aus erfolgen, wenn zusätzlich ein Ansprechpartner im eigenen Bereich berufen worden ist). Der Praxisanleiter vermittelt die Lerninhalte aus der Praxis, die sich entweder aus den Anforderungen des Arbeitsalltags ergeben oder im Ausbildungsverlaufsplan festgelegt worden sind. Darüber hinaus ist er ein Vermittler im Team, führt mit dir Reflexionsgespräche zur Auftragsklärung, Zielformulierung, Maßnahmenvereinbarung und Ergebniskontrolle und hält somit deine Entwicklung im Blick. Einen wesentlichen Bestandteil stellt zudem die Begleitung der Praxisaufgaben des Berufskollegs dar. Hier berät der Praxisanleiter bei der Planung von Übungsstunden, gibt konstruktive Hinweise zu den schriftlichen Ausarbeitungen und begleitet die Praxisbesuche entsprechend der schulischen Vorgaben. Zusätzlich ist das HEP-Team (siehe: Kap. 3.2 Ansprechpartner) damit befasst, die Qualität der Praxisanleitung zu sichern. Es setzt sich zusammen aus erfahrenen Praxisanleitern der verschiedenen Bereiche der Behindertenhilfe. Das Team ist dafür zuständig, die Praxisanleitung zu koordinieren, die Anleiter und Auszubildenden zu beraten, Informationsveranstaltungen zu organisieren, bei Problemen Ansprechpartner zu sein und den Kontakt zu den Berufskollegs zu halten. Darüber hinaus erstellt und aktualisiert das HEP-Team alle auf die Praxis bezogenen Arbeitsmaterialien, wie den Ausbildungsverlaufsplan, Beurteilungsbögen sowie Handreichungen und Flyer.

Praxisaufgaben

Die pädagogischen Lerninhalte bzw. die Theorie und Praxis der Heilerziehung werden anhand von Praxisaufgaben erprobt bzw. in die praktische Arbeit übertragen. In der Arbeitsplatzbeschreibung setzen du dich mit der Praxisstelle, dem Träger, dem eigenen Aufgabenbereich und den eigenen Erwartungen auseinander. Mit Hilfe von Beobachtungsberichten wirst du aufgefordert, die Lebenswirklichkeit eines Menschen mit individuellem Hilfebedarf umfassend zu beschreiben. Dabei gilt es klar zwischen beobachtbarem Verhalten und eigenen Rückschlüssen, also Interpretationen, zu unterscheiden. Die Planung, Durchführung und Reflexion praktischer Einheiten erfolgt mit Hilfe von Übungsstunden. Diese orientieren sich sowohl an (geäußerten) Zielen der teilnehmenden Person, der beobachteten Lebenswirklichkeit sowie dem daraus zu schließenden Hilfebedarf. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr wird auch die Anwendung spezieller Theorien wie z. B. der Prinzipien des Erwachsenwerdens mit einbezogen. Die konkreten Arbeitsaufträge unterscheiden sich zwischen den Berufskollegs deutlich. Meist sind auch größere Praxisprojekte als Gruppenarbeit mehrerer Auszubildender gefordert.

Wechsel der Praxisstellen

Innerhalb der dreijährigen Ausbildungszeit vollzieht jeder Auszubildende zweimal einen Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich der Behindertenhilfe, um möglichst viele unterschiedliche Erfahrungen zu sammeln.  Dabei können deine Wünsche berücksichtigt werden, wenn es sich um einen Bereich handelt, der sich von der aktuellen Praxisstelle deutlich unterscheidet, wenn eine entsprechende Eignung bzw. Empfehlung der PA vorliegt und sich für diesen Bereich nicht mehr Auszubildende interessieren, als dieser aufnehmen kann. Entscheidungen über Wechsel werden im Frühjahr getroffen und basieren unter anderem auf Anforderungs- und Leistungsprofilen sowie Einschätzungsbögen der Praxisstellen und der Auszubildenden, um eine möglichst passende Verteilung zu erreichen.

Pflegepraktikum

Mittlerweile haben Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger in Einrichtungen der Eingliederungshilfe den Status einer Pflegefachkraft. Diese Qualifikation wird erst durch eine größere Gewichtung entsprechender theoretischer Lerninhalte und praktischer Erprobung während der Ausbildung erworben. Zum schulischen Teil der Ausbildung gehören Pflegepraktika über acht

Wochen (meist in zwei Blöcken zu je vier Wochen), in denen die Auszubildenden in die praktische Pflege eingearbeitet werden. Dies wird anhand eines Kompetenzkatalogs dokumentiert, der die verschiedenen Pflegeaufgaben benennt. Das erste Pflegepraktikum dient dabei dem Einstieg in die Pflege und pflegerischen Tätigkeiten, wie z. B. Hilfe beim Duschen, Ankleiden und Ernährung. Das zweite Pflegepraktikum soll einen intensiveren Einblick in die Pflege und behandlungspflegerischen Tätigkeiten bieten und einen Transfer der Lerninhalte aus dem Berufskolleg ermöglichen. Die Anforderungen an die Praxisstellen sind aus diesem Grund höher – in geeigneten Praxisstellen muss ein ausreichend großer Arbeitsschwerpunkt in der Pflege und in behandlungspflegerischen Tätigkeiten liegen, die den Kompetenzkatalog des jeweiligen Berufskollegs abdecken.

Im Pflegepraktikum sollst du außerdem einen anderen Bereich kennenlernen und somit nicht in dem Haus eingesetzt werden, in dem du deine Ausbildung absolvierst. Spätestens beim zweiten Pflegepraktikum ist der Wechsel in einen Bereich außerhalb der Behindertenhilfe ausdrücklich erwünscht.

 

Innerhalb der Behindertenhilfe sind folgende Bereiche für das erste Pflegepraktikum geeignet:

Haus Stephanus (Krefeld)

WG Königsberger Straße (Krefeld Linn)

Haus Maurinus (Neuss)

Haus Barbara (Neuss)

Martinus Haus (Neuss)

WG Lorbeerstraße (Neuss)

Rochus-Haus (Dormagen)

Haus St. Remigius (Pulheim)

Haus St. Lambertus (Bergheim)

 

Innerhalb der St. Augustinus Gruppe sind folgende Bereiche sowohl für das erste, als auch das zweite Pflegepraktikum geeignet:

Johanna Etienne Krankenhaus (Neuss)

Johannes von Gott Haus (Neuss)

Memory Zentrum (Neuss)

Krankenhaus Neuwerk (Mönchengladbach)

Haus Raphael (Krefeld)

Augustinushaus (Dormagen)

Haus St. Martinus (Grevenbroich)

 

Weitere Informationen hierzu – und weitere Einsatzorte – sind im Internet und im Intranet zu finden.

Leistungsbescheinigung

Zum Ende der Ausbildung fordern die Berufskollegs Leistungsbescheinigungen der Auszubildenden an, die von den Praxisanleitern erstellt werden. Diese fließen mit in die Abschlussnote im Fach Praxis ein. Außerdem nutzen einige Berufskollegs Bewertungsbögen zur Selbst- und Fremdeinschätzung des Auszubildenden als Grundlage für Reflexionsgespräche. Darüber hinaus wird für jedes Ausbildungsjahr ein Beurteilungsbogen der Behindertenhilfe erstellt, um die Entwicklung der praktischen Ausbildung beurteilen zu können.

Bewertet werden:

  • Fachwissen (Theoriekenntnis entsprechend dem Ausbildungsjahr)
  • Auffassungsgabe (Situationsanalyse, Informationsverarbeitung)
  • Professionalität (professionelles Auftreten, Arbeiten und Kommunizieren)
  • Leistungsbereitschaft (Eigenmotivation, Zielstrebigkeit)
  • Belastbarkeit (Stresstoleranz, Bewältigungsfähigkeiten, Selbstfürsorge)
  • Zuverlässigkeit (Verbindlichkeit, Absprachefähigkeit)
  • Kritik- und Reflexionsfähigkeit (Kritik konstruktiv geben und annehmen)
  • Selbstständigkeit (Verantwortungsbereitschaft, eigenständiges Arbeiten)
  • Teamfähigkeit (Kooperation, Konfliktfähigkeit)
  • Kontaktgestaltung (empathisch, wertschätzend, respektvoll)